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Allgemeine Geschäftsbedingungen1. AllgemeinAnzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden im Kleinanzeigenmarkt des airberlin Magazins zum Zwecke der Verbreitung. Der Anzeigenauftrag erlangt seine Verbindlichkeit mit der vollständigen Überweisung des Anzeigenpreises auf das Konto der GP-KOM GmbH bis zum Anzeigenschlusstermin (Details siehe auch unter Punkt 4, Rechnungsstellung). 2. AuftragAnzeigenschluss ist — soweit nicht anders vermerkt — jeweils der fünfzehnte in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November. Aufträge für Anzeigen, die in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen im Kleinanzeigenmarkt des airberlin Magazins veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der Kleinanzeigenannahmestelle eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Die GP-KOM GmbH behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der GP-KOM GmbH abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die GP-KOM GmbH unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Ist der Auftraggeber abgemahnt worden, oder hat er bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigeninhalte abgegeben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die GP-KOM GmbH unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber diese Obliegenheitspflicht, kann die GP-KOM GmbH schon aus diesem Grunde jede Mithaftung für den dem Auftraggeber durch eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Anzeigeninhalte entstehenden Schaden verweigern. 3. Übersendung der AnzeigenunterlagenDie zu veröffentlichenden Druckvorlagen sind an die GP-KOM GmbH, Katernberger Str. 60, D-42115 Wuppertal zu senden. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Ein Farbproof bzw. ein größenverbindlicher Farbausdruck können den Druckunterlagen beigefügt sein. Wird kein Farbproof mitgeliefert, haftet die GP-KOM GmbH nicht für falsche Abbildung. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die GP-KOM GmbH unverzüglich Ersatz an. Die GP-KOM GmbH gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Veröffentlichung und der Berechnung zugrunde gelegt. Ferner werden die Regeln der neuen deutschen Rechtschreibung angewendet, wenn kein ausdrücklich anders lautender Hinweis seitens des Auftraggebers vorliegt. Probeabzüge seitens der GP-KOM GmbH werden nicht geliefert. 4. RechnungsstellungVorbehaltlich von Einzelabsprachen gelten die Tarife der aktuellen Preisliste. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, treten neue Tarife bei Preisanpassungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft; dies gilt gegenüber Nicht-Kaufleuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss abgewickelt werden sollen. Die Rechnung ist per Vorauszahlung auf das angegebene Konto der GP-KOM GmbH zu überweisen. Die Zahlung muss entweder vor Anzeigenschluss auf dem Konto der GP-KOM GmbH eingegangen sein, oder per Überweisungsbeleg vor Anzeigenschluss der GP-KOM GmbH bestätigt werden. Bei Fließsatz- oder gestalteten Werbekleinanzeigen besteht kein Anspruch auf Beleg. Die GP-KOM GmbH liefert Anzeigenbelege lediglich in Form eines .pdfs in Standard-Qualität zur Ansicht an die beim Anzeigenauftrag angegebene Email-Adresse. Kosten für die Anfertigung bestellter Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 5. PlatzierungSeitens des Kunden besteht kein Anspruch auf eine spezifische Platzierung der Anzeige; die GP-KOM behält sich vor, Anzeigen nach eigenem Ermessen in des Seitenlayout einzusetzen, auch wenn es hierbei unter Umständen zu einer Verschiebung in eine andere als die vom Kunden ursprünglich gewünschte Anzeigenrubrik kommen kann. In diesem Rahmen wird sich die GP-KOM bemühen, Platierungswünsche des Kunden zu erfüllen. 6. HaftungWird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die GP-KOM GmbH nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der GP-KOM GmbH zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich der GP-KOM GmbH beruht. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen, sowohl im Betrieb der GP-KOM GmbH als auch in fremden Betrieben, derer sich die GP-KOM GmbH zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bedient, hat die GP-KOM GmbH Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Anzeigeobjekt mit 80% der im Durchschnitt üblichen Auflage von airberlin verteilt worden ist. Bei geringerer Verteilung wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die normalerweise verkaufte Auflage zur tatsächlich verteilten Auflage steht. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt die GP-KOM GmbH eine ihr hierfür gestellte angemeldete Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn nicht die GP-KOM GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter sowie ihre Erfüllungsgehilfen wenigstens grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben. Dies gilt jedoch nicht bei der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit durch die GP-KOM GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter sowie ihre Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt. Eine Haftung der GP-KOM GmbH für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Reklamationen müssen — außer bei nicht offensichtlichen Mängeln — innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen des Auftraggebers nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Druckunterlagen und Datenträger werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige. 6. GerichtsstandErfüllungsort und Gerichtsstand ist Wuppertal. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: 19.05.2011 |
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